3-Seiten Kipper elektrisch

3500kg - 100 km/h Zulassung - Auffahrrampen

50€ pro Tag inkl. gesetzlicher MwSt.

 - eine Kaution von 150€ ist zu hinterlegen -

Zu vermieten

Maße:

Länge: 330 cm
Breite: 180 cm
Bordwandhöhe: 63 cm
Verstellbare Auffahrrampen
Robuste Bauweise – ideal für Bau, Gartenbau und Transporte

MIetanfrage starten

Mietvertrag Download als pdf Handout Eduard Anhänger Download als pdf

Die Anmietung erfolgt nur innerhalb unserer Öffnungszeiten Montag - Samstag in der Zeit von 9.00 Uhr - 17:00 Uhr.
Eine Anmietung außerhalb dieser Zeiten ist aufpreispflichtig.
Abgerechnet wird pro Tag!
Rückgabe ist nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Die Kaution wird nach Prüfung des Zustand zurückgezahlt.


Allgemeine Mietbedingungen zur Anmietung von Anhängern

Breite: 1,86m Länge: 4,79m Leergewicht: 815kg Zulässiges Gesamtgewicht: 3500kg

1.      Nutzung des Anhängers

a.      Der Mieter bestätigt, dass er den Anhänger gemäß der obigen Inventarliste vollständig und mängelfrei übernommen hat.

b.      Vor Fahrantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des angemieteten Anhängers zu überprüfen. Das Verbindungskabel des Anhängers ist erst an dem Anhänger und dann am Fahrzeug zu installieren. (Spannungsfreiheit)

c.       Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter hat bei der Durchführung des Transportes mit dem Anhänger insbesondere die Vorschriften zur Ladungssicherung zu beachten. Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern. Die Ladung darf nur unter Berücksichtigung der Entsprechenden Vorschriften der Höhe und Länge nach aufgeladen werden. Der Mieter hat auch die zulässige Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeuges bei der Benutzung des Anhängers zu beachten.

d.      Der Mieter hat jeweils bei der Benutzung des Anhängers so zu fahren, dass der Anhänger auch bei ungünstigen Straßenverhältnissen nicht beschädigt wird. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.

e.      Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.  

2.      Haftung

a.      Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

b.      Dem Mieter wird für die Zeit der Anmietung des Anhängers ausdrücklich die sogenannte Halterhaftung nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregelungen, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen. Der Mieter nimmt davon ausdrücklich Kenntnis.

c.      Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Anhänger dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.  

3.      Verhalten bei Unfällen und anderen Vorkommnissen

a.      Der Mieter hat bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schaden umgehend die Polizei zu verständigen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, Brand oder sonstigen Schäden, die sich ohne Mitwirkung Dritter ereignen.

b.      Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich nach dem Unfall einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage geeigneter Unterlagen z.B. Skizzen zu erstatten. Der Mieter ist auch verpflichtet, dem Vermieter ggf. ein polizeiliches Protokoll in Abschrift auszuhändigen.

c.       Der Mieter ist nicht berechtigt gegnerische Ansprüche im Falle eines Vorkommnisses anzuerkennen.

d.      Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.

4.      Kaution, Übergabe und Rückgabe

a.      Bei der Übergabe und Rückgabe des Anhängers soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.

b.      Der Mietpreis inkl. Kaution ist spätestens bei Übernahme in Bar, Paypal, per EC oder Kredit zu entrichten oder vorab per Überweisung. Die Kaution wird bei Rückgabe nach erfolgter positiver Prüfung auf dem gleichen Wege zurückgezahlt. Sollten Mängel entstanden sein, erfolgt die Rückzahlung der Kaution nach erfolgter Reparatur.